Es bleibt somit offen und unklar, aus welchen Gründen seine Anwesenheit in C.________ in den Monaten Januar bis Juni 2014 und August bis Dezember 2014 notwendig nötig gewesen sein soll (mit Ausnahme des erwähnten Notfalls im September 2014). Er hielt sich somit unbestrittenerweise im Jahr 2014 während mindestens 11 Monaten in C.________ auf, wofür er – abgesehen von der erwähnten Ausnahme – keine triftigen medizinischen Gründe geltend machen kann. Aus diesem Grund vermag er aus dem Bericht von Dr. E.________ nichts zu seinen Gunsten abzuleiten.