Er war Untermieter bei M.________ und bewohnte bei ihr ein Zimmer. Nach seinen Angaben war diese Wohnung jedoch in keinster Weise für ihn geeignet bzw. leidensangepasst. Es habe sich nämlich um eine Maisonettewohnung gehandelt, bei der sich der Schlafbereich im oberen Stock befunden habe und für deren Zugang er eine Treppe habe erklimmen müssen, was er allerdings angesichts seiner Gleichgewichtsprobleme nicht alleine habe bewältigen können (Verfahren S 2016 155: Replik, S. 6, Ziff. 12). Er habe sogar Dritthilfe benötigt, um überhaupt in die Wohnung zu gelangen (Verfahren S 2016 155: Replik, S. 7, Ziff. 16). Des Weiteren habe er seine Post häufig an die N.________ GmbH, H.____