I. Am 28. Oktober 2020 teilte das Verwaltungsgericht der Rechtsvertreterin mit, dass es im Verfahren S 2020 92, in welchem der Beschwerdeführer nicht anwaltlich vertreten sei, die seit dem 2. Juni 2020 ergangenen Akten bei der IV-Stelle eingeholt habe. Diese Akten würden in den Verfahren S 2019 130 und 133 und im vorliegenden Verfahren ebenfalls beigezogen, ein Aktenverzeichnis liege dem Schreiben bei. Das Verwaltungsgericht erwägt: