H. Am 22. Oktober 2020 wies die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers darauf hin, dass er kein Dauermietverhältnis in C.________ unterhalte. Er miete jeweils eine Ferienwohnung. Sodann sei darauf hinzuweisen, dass Visa zu Besuchszwecken nur in stringenten Fällen verlängert würden, so bei Krankheit.