Urteil S 2019 138 6 D. Mit Schreiben vom 11. Mai 2020 beantragte der Beschwerdeführer den Ausstand sämtlicher Richter und Gerichtsschreiber, welche sich bisher um seine Fälle gekümmert hätten. Zur Begründung verwies er auf den aktenwidrigen Umstand, alle seine UR- Gesuche seien abgewiesen worden. Dieser Umstand verdeutliche ein freundschaftliches Verhältnis des Verwaltungsgerichts Zug zur IV-Stelle Zug.