C. Nach der wiederholten Einforderung fehlender UP-Unterlagen wies der Vorsitzende der sozialversicherungsrechtlichen Kammer am 27. Februar 2020 das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege ab und begründete dies mit der fehlenden Prozessbedürftigkeit des Beschwerdeführers.