Auf die Einforderung der festgestellten zusätzlichen Rückforderung werde aktuell verzichtet. Die zusätzliche Rückforderung werde eingefordert, sobald die Verfügungen vom 29. August 2019 und 17. September 2019 in Rechtskraft erwachsen seien. Werde eine oder beide dieser Verfügungen aufgehoben, sei die Rückforderung neu zu berechnen (IV-act. 875). B. Gegen die Verfügungen der IV-Stelle vom 29. August 2019 und vom 17. September 2019 (Rückforderung Hilflosenentschädigung [HE]) liess der Versicherte beim Verwaltungsgericht am 11. Oktober 2019 Beschwerde einreichen und das Folgende beantragen: