b) Mit Verfügung vom 7. Juli 2015 sprach die IV-Stelle dem Versicherten ab dem 1. Mai 2012 bis 28. Februar 2014 eine Entschädigung wegen leichter Hilflosigkeit infolge lebenspraktischer Begleitung bei Aufenthalt zu Hause und ab dem 1. März 2014 eine Entschädigung wegen mittlerer Hilflosigkeit bei Aufenthalt zu Hause zu. Gleichentags sprach die IV-Stelle dem Versicherten ab 1. Juni 2013 Assistenzbeiträge zu.