Eingabefrist 30. April 2019". Auch in den Zuger Medien wie im Amtsblatt ist immer wieder darauf hingewiesen worden, auch Plakate mit den entsprechenden Informationen zierten bis zum Ablauf der Frist die Wände von Gemeindestellen, sozialen Institutionen und grossen Arbeitgebern im Kanton. Wenn nun Urteil S 2019 137 8