E. Am 10. Dezember 2019 ging beim Gericht die Duplik der Beschwerdegegnerin ein mit dem Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen (act. 7). Begründend führte sie aus, der Antrag der Beschwerdeführerin für die IPV sei nicht zusammen mit dem ihrer Eltern eingegangen, und selbst wenn dem so wäre, wäre er nicht gültig gewesen, da die Beschwerdeführerin als eine 28-jährige Erwachsene einen eigenständigen Anspruch auf Prämienverbilligung habe und diesen mit einem eigenen Antrag geltend machen müsse.