B. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 15. Oktober 2019 (Datum des Poststempels; act. 1) beantragte die Versicherte, der Einspracheentscheid vom 11. September 2019 sei aufzuheben und das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Verfügung betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2019 sei aufzuheben. Die Frist zur Einreichung des Antrags um Prämienverbilligung sei wiederherzustellen und die Beurteilung in Wiedererwägung zu ziehen. Kosten seien keine zu erheben.