BGer 9C_526/2015 vom 11. September 2015 E. 3.2.1 und 9C_22/2014 vom 18. Februar 2014 E. 4.3). Demzufolge ist das aufgrund der Zahlen aus dem Jahr 2014 ermittelte hypothetische Einkommen im Gesundheitsfall an die Nominallohnentwicklung bis ins Jahr 2016 anzupassen, was ein Valideneinkommen von rund Fr. 66'693.– ergibt (Fr. 65'990.– / 103.3 x 104.4).