Zudem klagte der Beschwerdeführer auch nach der Refixation der Pseudoarthrose am 14. August 2015 trotz guter Verheilung und knöcherner Konsolidierung über Schmerzen, die selbst nach verschiedenen Therapien und Versorgung mit Schuheinlagen nicht mehr hatten gemildert werden können. Nicht bestritten ist ausserdem, dass zum Zeitpunkt des Fallabschlusses per 30. November 2016 von ärztlicher Seite – abgesehen von Ergo- und Physiotherapie bzw. Medizinischer Trainingstherapie (UV-act. 199 sowie 222 S. 2) – keine medizinischen Behandlungen für das linke Fussgelenk vorgesehen waren, womit prognostisch keine weitere Besserung erwartet werden konnte.