Am 20. November 2017 ergänzten dieselben Ärzte, dass rein sitzend auszuführende Tätigkeiten ganztags ohne zeitliche Einschränkungen zumutbar seien. Bei vorwiegend sitzend auszuführenden Tätigkeiten (mehr als 75 %) sei dementsprechend eine selbst zu wählende Pause von zehn Minuten pro Arbeitstag ausreichend (UV-act. 267).