Das Gehen von Strecken bis 50 m sei oft (34–66 % bzw. 3 bis 5 ¼ Stunden auf der Basis eines Achtstundentages), über 50 m manchmal (6–33 % bzw. ½ bis knapp 3 Stunden auf der Basis eines Achtstundentages) möglich. Das Gehen auf unebenem Grund sei manchmal zuzumuten. Lange Gehstrecken seien aber nicht zumutbar. Ein Heben und Tragen leichter Lasten (5–10 kg) sowie das Steigen von Treppen seien manchmal, das Besteigen von Leitern dagegen selten möglich (1–5 % bzw. bis ca. ½ Stunde auf der Basis eines Achtstundentages; UV-act. 247 S. 14).