Der Beschwerdeführer sei mit der aktuellen Situation nicht zufrieden, dränge aber auch nicht auf eine Eskalation der Behandlungsmassnahmen. So seien die Vorschläge des Zentrums L.________ von der Klinik E.________ auch nicht umgesetzt worden. Das zur Behandlung einer ausbleibenden Knochenbruchheilung am 14. August 2015 implantierte Material liege noch ein. Aufgrund der vorliegenden ärztlichen Berichte sei davon auszugehen, dass hieran zurzeit auch nichts geändert werden solle. Nach Kenntnisnahme des dokumentierten Verlaufs und der Angaben des Beschwerdeführers seien somit mittelfristig keine wesentlichen Veränderungen des Gesundheitszustandes zu erwarten.