Dieser führe zu alltagsrelevanten Einschränkungen beim Gehen und Treppensteigen und wirke sich limitierend auf die Leistungsfähigkeit aus. Auch wenn nicht das gesamte Ausmass der geklagten Beschwerden überzeugend mit dem Geschehen vom 5. Mai 2014 zu erklären sei, so sei dies dennoch mindestens teilweise überwiegend wahrscheinliche Unfallfolge (UV-act. 247 S. 13).