4.4 Bei der Untersuchung vom 12. Juli 2016 stellte Kreisarzt Dr. med. M.________, Facharzt für Chirurgie, ein ausgeprägtes Rehabilitationsdefizit fest, weswegen er den Beschwerdeführer bei der Klinik E.________ zur stationären Rehabilitation anmeldete (Untersuchungsbericht vom 12. Juli 2016 [UV-act. 213]). Diese dauerte vom 23. August bis 27. September 2016. Laut Austrittsbericht vom 5. Oktober 2016 (UV-act. 222) wurde während der Hospitalisierung eine erhebliche Symptomausweitung beobachtet. Es sei davon auszugehen, dass bei gutem Effort eine bessere Leistung erbracht werden könnte, als bei den Leistungstests und im Behandlungsprogramm gezeigt worden sei.