Daraufhin liess die Suva den Versicherten im eigenen Kompetenzzentrum Versicherungsmedizin orthopädisch-chirurgisch und neurologisch untersuchen (Untersuchungsbericht vom 27. März 2017 [UV-act. 247] und ergänzende Beurteilung vom 20. November 2017 [UV-act. 267]) und nahm ihre Verfügung vom 14. November 2016 zurück (UV-act. 249). Am 22. November 2017 erliess sie eine neue Verfügung, worin sie den Fallabschluss per 30. November 2016 festhielt und den Anspruch auf eine Invalidenrente erneut verneinte. Bei einer Integritätseinbusse von 5 % sprach sie aber dem Versicherten eine Integritätsentschädigung zu (UV-act. 268).