Die Suva erbrachte ihre Versicherungsleistungen. Nach einer stationären Rehabilitation in der Klinik E.________ teilte sie dem Versicherten am 2. November 2016 die Einstellung der Heilkosten- und Taggeldleistungen per 30. November 2016 mit (UV-act. 224). Mit Verfügung vom 14. November 2016 verneinte sie den Anspruch auf Rente und Integritätsentschädigung (UV-act. 227). Dagegen erhob der Versicherte am 15. Dezember 2016 Einsprache (UV-act. 230). Daraufhin liess die Suva den Versicherten im eigenen Kompetenzzentrum Versicherungsmedizin orthopädisch-chirurgisch und neurologisch untersuchen (Untersuchungsbericht vom 27. März 2017 [UV-act.