5.1 Im den Beschwerdeführer betreffenden Entscheid BGer 9C_121/2017 vom 6. Juni 2017 (amtlich publiziert in BGE 143 V 254) hielt das Bundesgericht fest, Streitfrage sei einzig, ob der vom Bundesrat gestützt auf Art. 10 Abs. 3 AHVG erlassene Art. 28 Abs. 1 AHVV, der eine Bemessungsskala für Beiträge enthalte, gesetzes- und verfassungsmässig sei (E. 3). Würdigend bestätigte es in der Folge implizit, dass es Art. 28 AHVV bislang in ständiger Rechtsprechung als gesetzmässig anerkannt habe. Sodann hielt es weiter fest, Art. 10 Abs. 1 AHVG umschreibe den Begriff der sozialen Verhältnisse nicht näher.