Die Rechtsvertreterin macht in ihrer Kostennote vom 13. November 2020 für das Verfahren S 2019 133 einen Stundenaufwand von insgesamt 17,59 Stunden geltend (act. 23). Vorliegend ist zwar zu beachten, dass ein durchaus umfangreiches IV-Dossier vorhanden ist, jedoch der für das Aktenstudium in sämtlichen bei Gericht hängigen Verfahren angefallene Aufwand Urteil S 2019 133 19