Dies ist medizinisch weder nachvollziehbar noch aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Versicherten indiziert. Angesichts der zahlreichen Leistungsgesuche unterschiedlicher Richtungen (Rente, Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträge, Hilfsmittel) des Beschwerdeführers ist ein intensiverer Kontakt mit der Verwaltung unumgänglich, insbesondere wenn beispielsweise auch Abklärungen vor Ort durchgeführt werden müssen. Ebenso verlangen die mannigfachen Anträge auf Hilfsmittel teils vertiefter Abklärungen.