In der Zwischenzeit konnte sich der Beschwerdeführer für ein Modell entscheiden. Mit Schreiben vom 20. August 2020 sprach sich das SAHB für die Finanzierung des Elektrorollstuhls "Luggie" aus (IV-act. 36 S. 1–2 im Verfahren S 2020 92). Die IV-Stelle erteilte am 10. September 2020 Kostengutsprache für das vorgenannte Hilfsmittel (IV-act. 46 im Verfahren S 2020 92). Damit steht fest, dass dem Beschwerdeführer inskünftig die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel offen steht. Wie er selber angab, bezweckt er mit dem Elektrorollstuhl ein bessere und selbständigere Mobilität. Urteil S 2019 133 16