5.3.1 Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt, dass es ihm psychisch und physisch unzumutbar sei, sich monatlich bei der IV-Stelle E.________ zu melden (act. 1). Dabei beruft er sich auf die ärztlichen Zeugnisse von Dr. F.________ vom 23. September 2019 (Bf-act. 3) und Dr. L.________, Psychiatrist, vom 27. September 2019 (Bf-act. 4). Die Zufahrt zur IV-Stelle E.________ mit zwei Mal Umsteigen und einem langen Weg ab der zweiten Bushaltestelle sei sehr kompliziert. Es sei ihm auch nicht zuzumuten, ständig mit der Invalidenversicherung konfrontiert zu werden (act. 5 S. 2). Auch wenn es sich nur um eine kurze Strecke (2,2 km) handle, sei es beschwerlich.