634 im Verfahren S 2019 138). In der weiteren Folge reichte der Beschwerdeführer für das Jahr 2018 zahlreiche Rechnungen zu den Akten (IV-act. 642–657 im Verfahren S 2019 138). Dasselbe gilt für einzelne Monate im Jahr 2019 (IV-act. 680, 696, 722, 773, 819, 820 im Verfahren S 2019 138). Mit Schreiben vom 14. Januar 2020 nahm die IV-Stelle Bezug auf die von der neuen Rechtsvertreterin lic. iur. B.________ mitgeteilten Auslandsaufenthalte im Jahr 2019. Die Verwaltung führte aus, der Ausnahmegrund des voraussichtlich längerfristigen Aufenthalts falle bei der gegebenen Konstellation wohl ausser Betracht.