Für das Jahr 2017 wurden keine Angaben gemacht. Verfügungsweise hob die IV-Stelle am 26. Juni 2019 die Sistierung der Hilflosenentschädigung und des Assistenzbeitrages mit Wirkung ab 1. Januar 2018 auf. Zur Begründung wurde angeführt, dass sich die Auslandaufenthalte im Jahr 2018 einerseits zeitlich in Richtung Ferien- und Kuraufenthalt verringert hätten und sich andererseits mit der Anmeldung in D.________ bzw. dem Erwerb einer Eigentumswohnung die Wohnsitzverhältnisse stabilisiert und geklärt hätten. Der Versicherte werde indessen weiterhin aufgefordert, die Belege und Abrechnungen betreffend Assistenzbeitrag einzureichen (IV-act. 634 im Verfahren S 2019 138).