Zudem habe sich der Versicherte im Jahr 2017 während insgesamt ungefähr fünfeinhalb und im 2018 während insgesamt ungefähr viereinhalb Monaten im Ausland aufgehalten (IV-act. 601 im Verfahren S 2019 138). Es wurden sodann Rechnungen für Assistenzbeiträge zu den Akten gereicht (IV-act. 603, 607 im Verfahren S 2019 138). Die Verwaltung schlug infolge dessen mit Schreiben vom 14. Februar 2019 vor, dass der Urteil S 2019 133 11