B. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 4. Oktober 2019 (Datum des Poststempels vom 5. Oktober 2019) beantragte A.________ die Aufhebung der Verfügung vom 5. September 2019. Ferner ersuchte er um unentgeltliche Prozessführung und stellte das Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Zur Begründung führte er im Wesentlichen an, die Auflage, sich monatlich bei der IV-Stelle E.________ zu melden, sei aus psychischen und physischen Gründen unzumutbar. Dabei verwies er auf zwei eingereichte Arztzeugnisse (act. 1). C. Die IV-Stelle schloss vernehmlassend auf Abweisung der Beschwerde (act. 4).