Bereits kurz danach, d.h. am 26. Juni 2019, hob die IV-Stelle die Sistierung der Hilflosenentschädigung und des Assistenzbeitrags mit Wirkung ab 1. Januar 2018 auf und verwies zur Begründung im Wesentlichen auf den Erwerb einer Eigentumswohnung in D.________ und seiner Anmeldung bei der dortigen Einwohnergemeinde per diesem Datum (IV-act. 634 im Verfahren S 2019 138). In der Folge gleiste sie die Abgabe der Hilfsmittel auf.