A. a) Der 1963 geborene A.________ leidet unter anderem an Multipler Sklerose (MS) und Depressionen. Seit 1. März 2000 bezieht er eine halbe Invalidenrente und nach einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ab dem 1. Juli 2010 eine ganze Rente. b) Mit Verfügung vom 7. Juli 2015 sprach die IV-Stelle dem Versicherten ab dem 1. Mai 2012 bis 28. Februar 2014 eine Entschädigung wegen leichter Hilflosigkeit infolge Bedarfs lebenspraktischer Begleitung bei Aufenthalt zu Hause und ab dem 1. März 2014 eine Entschädigung wegen mittlerer Hilflosigkeit bei Aufenthalt zu Hause zu. Gleichentags sprach die IV-Stelle dem Versicherten Assistenzbeiträge zu.