Die Versuche der E.________, mit dem Beschwerdeführer Kontakt aufzunehmen, waren zunächst erfolglos. Eine aktuelle Telefonnummer sei trotz Nachfrage beim Lieferanten der Hilfsmittel nicht erhältlich gewesen und auf den schriftlichen Kontaktversuch vom 24. Oktober 2019 habe der Beschwerdeführer noch nicht reagiert (vgl. Aktennotiz der IV- Stelle vom 5. November 2019. Am 11. November 2019 teilte der Beschwerdeführer sodann seine neue Telefonnummer mit, welche bereits seit einiger Zeit geändert habe. Die E.________ konnte schliesslich mit dem Versicherten für den 17. Januar 2020 einen Abklärungstermin vereinbaren (vgl. Aktennotiz der IV-Stelle vom 10. Januar 2010).