Um einen Abklärungstermin vereinbaren zu können, erkundigte sich die E.________ bei der IV-Stelle am 24. Oktober 2019 nach der aktuellen Telefonnummer des Beschwerdeführers, da seine in den Unterlagen vorhandene Telefonnummer nicht mehr gültig sei. Am 25. Oktober 2019 ermahnte die IV-Stelle das L.________ und ersuchte diese, die verlangten Informationen zu liefern.