und von dort ins Zentrum L.________ versetzt werden, wo er wiederum ein aggressiv-übergriffiges Verhalten an den Tag legte (IV-act. 136/12). Auch bei der Risikoabklärung fiel der Beschwerdeführer dahingehend auf (IV-act. 136/29). Dieses problematische Verhalten stellt einen roten Faden in der Biographie des Beschwerdeführers dar (vgl. IV-act. 136/13–15).