67] und 23. Dezember 2016 [IV-act. 83]). Der Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt im Juli 2016 scheiterte aber Ende August 2017 daran, dass der Beschwerdeführer alleine nicht arbeiten konnte, die ihm aufgetragenen Arbeiten nicht zufriedenstellend ausführen konnte und sich für einfachere Aufgaben nicht motivieren liess (vgl. Verlaufsprotokoll Eingliederung [IV-act. 96] und Stellungnahme der Arbeitsgeberin vom 17. Januar 2018 [IVact. 100]).