Auch RAD-Arzt H.________ räumte in seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2019 ein, dass für eine exakte Einschätzung der Arbeitsfähigkeit unter Ausblendung der suchtmittelbedingten Beeinträchtigungen die in der Risikoabklärung empfohlene stationäre Behandlung abgewartet werden müsste (E. 5.6). Somit bestehen gewichtige Anhaltspunkte gegen eine längerfristige Erwerbsfähigkeit des Beschwerdeführers vor Abschluss einer intensiven psychiatrischen Behandlung. Dies könnte auch das Ausbleiben eines anhaltenden Erfolgs trotz des – zumindest Urteil S 2019 131 15