6. Sämtliche wiedergegebenen ärztlichen Stellungnahmen stimmen mit Bezug auf die Diagnostizierung einer Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung im Erwachsenenalter, einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung sowie eines schädlichen Suchtmittelkonsums bis hin zum Abhängigkeitssyndrom im Wesentlichen überein. Mit der sich – erst im Erwachsenenalter zu stellenden – Diagnose einer Persönlichkeitsstörung ist eine seit der letzten Leistungsprüfung im Jahr 2010 (vgl. E. 4) eingetretene Verschlimmerung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers dargetan, welche zu einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Sägereimaschinist geführt hat.