vorangegangene Stellungnahme sowohl in der diagnostischen Beurteilung als auch in der Leistungsfähigkeitseinschätzung bestätigten. Falls eine exakte Einschätzung der Arbeitsfähigkeit unter Ausblendung der suchtmittelbedingten Beeinträchtigungen und der zur weiteren Verbesserung des Gesundheitsschadens notwendigen Behandlung erforderlich sein sollte, müsste zunächst die empfohlene stationäre Behandlung abgewartet werden.