Der Beschwerdeführer lehne eine solche Behandlung aber vehement ab, sodass die Therapie gegen seinen Willen angeordnet werden müsste. Aufgrund der derzeit tiefen therapeutischen Beeinflussbarkeit müsste bei Aufnahme einer Behandlung zuerst eine ausreichende Therapiemotivation erarbeitet werden. Ob dies gelinge, könne nicht gut vorhergesagt werden. Einerseits habe sich der Beschwerdeführer immer wieder auf Behandlungen inklusive psychopharmakologische Medikationen eingelassen. Andererseits werde berichtet, dass er die Therapien nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Ausdauer absolviert habe.