Der Psychiater bezeichnete die Prognose aus rein psychiatrischer Sicht als mässig gut. Der Beschwerdeführer nehme gegenwärtig an einem Beschäftigungsprogramm des Arbeitsamtes mit einem vollen Pensum teil. Bei der Bewältigung einer Tätigkeit sei zu bedenken, dass die Konzentration eingeschränkt sei und beim Patienten ausgeprägte Stimmungsschwankungen vorlägen. Die Tätigkeit sollte einfach strukturiert und nicht stressbelastet sein. Vorteilhaft wäre eine freie Arbeitseinteilung. Sodann bestünden Defizite der Anpassungsfähigkeit, Konzentrationsstörungen und eine verminderte psychophysische Belastbarkeit. Abschliessend schätzte Dr. D.___