- Psychische und Verhaltensstörung durch Kokain (ICD-10 F14.2) - Anamnestisch psychische und Verhaltensstörung durch Cannabis (ICD-10 F12.2) - Pädophilie (Hands-off-Delikte; ICD-10 F65.4) Weiter gab Dr. D.________ an, den Beschwerdeführer zu Beginn der Therapie zum Alkoholentzug und zur medikamentösen Einstellung in einer psychiatrischen Klinik angemeldet zu haben. Nach dem Eintrittsgespräch habe der Beschwerdeführer diese Behandlung jedoch abgebrochen. Er konsumiere täglich ca. 1,5 l Bier. Ein Kokainkonsum bestünde gegenwärtig nicht.