Die psychologische Testung zeige eine massive Verkürzung der Aufmerksamkeitsspanne, die im Rahmen des unbehandelten ADHS zu interpretieren sei. Die Intelligenz per se liege vermutlich im unteren Normbereich. Die Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers entstehe also nicht primär durch eine Störung der Intelligenz oder durch das Fehlen der praktischen Fertigkeiten. Vielmehr scheiterten die Arbeitsversuche des Beschwerdeführers aufgrund der massiven Schwierigkeiten der zwischenmenschlichen Kontakte infolge der beschriebenen Persönlichkeitsauffälligkeiten.