Die Schwierigkeiten in der schulischen Ausbildung hätten sich in der anschliessenden Berufsausbildung fortgesetzt. Aufgrund des massiven Misstrauens in zwischenmenschlichen Beziehungen sei es zu einer zunehmenden Vereinsamung gekommen. Zusätzlich habe der Beschwerdeführer einen massiven Drogenkonsum entwickelt, der wohl am ehesten als Coping-Strategie in Anbetracht seiner widrigen Lebensumstände gesehen werden könne. Das süchtige Verhalten stehe jedoch aktuell nicht im Vordergrund (IV-act. 132/6–7).