B. Dagegen erhob A.________ am 1. Oktober 2019 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren um Zusprechung einer Invalidenrente sowie Einholung eines medizinischen Gutachtens, eventualiter Rückweisung der Sache an die IV-Stelle Zug zur weiteren Abklärung. Daneben ersuchte er um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und Bewilligung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung (act. 1 S. 2). Im Wesentlichen rügt er die fehlende gutachterliche Abklärung und die unterlassene Mitberücksichtigung der Suchterkrankung (act. 1 S. 12–14).