Für das Verfassen der effektiv knapp 5-seitigen Replik vom 7. September 2020 inkl. Studium der Vernehmlassung rechtfertigt sich praxisgemäss ein Aufwand von drei Stunden, für die weiteren Eingaben und Korrespondenz ist eine Stunde hinzuzurechnen zuzüglich vier Stunden für Aktenstudium und Instruktion. In Berücksichtigung der Mehrwertsteuer von 7,7 % und Barauslagen erweist sich bei einem praxisgemässen Stundensatz von Fr. 220.– eine Pauschalentschädigung von Fr. 2'000.– für die notwendigen Aufwendungen im Verwaltungsgerichtsverfahren als angemessen. Urteil S 2019 130 12