Urteil S 2019 130 11 noch gar nicht anwaltlich vertreten war. Besonders schwierige rechtliche Fragen haben sich sodann nicht gestellt. Für das Verfassen der effektiv knapp 5-seitigen Replik vom 7. September 2020 inkl. Studium der Vernehmlassung rechtfertigt sich praxisgemäss ein Aufwand von drei Stunden, für die weiteren Eingaben und Korrespondenz ist eine Stunde hinzuzurechnen zuzüglich vier Stunden für Aktenstudium und Instruktion.