5. Fest steht, dass der Beschwerdeführer an MS leidet und seit Juli 2010 eine ganze IV-Rente bezieht. Als erstellt gilt sodann, dass die IV-Stelle das Gesuch des Beschwerdeführers um Kostenübernahme für invaliditätsbedingte Abänderungen an einem Motorfahrzeug mit Verfügung vom 4. September 2019 abwies. Strittig und zu prüfen ist somit, ob diese Leistungsverweigerung zu Recht erfolgte bzw. ob der Beschwerdeführer Anspruch auf die von ihm beantragten Fr. 17'000.– hat, um ein geeignetes Fahrzeug zu erwerben, welches einen Rollstuhl aufnehmen und in dem ein Schwenksitz/Rollstuhlheber eingebaut werden kann.