B. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 2. Oktober 2019 (Datum des Poststempels) beantragte A.________, es sei die Verfügung vom 4. September 2019 aufzuheben und es sei ihm Kostengutsprache für die behinderungsbedingte Abänderung des Motorfahrzeuges zu erteilen. Eventualiter sei die Sache an die IV-Stelle zur weiteren Abklärung zurückzuweisen. In prozessualer Hinsicht wurden ein zweiter Schriftenwechsel und die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege beantragt.