act. 50/3). Beurteilend führte Prof. Dr. E.________ dazu aus, das Problem beim Patienten sei nach wie vor nicht vollständig abgeheilt und es sei damit zu rechnen, dass es je nach mechanischer Reizung oder Belastung erneut zu einer Exazerbation kommen könne (IVact. 50/2). Auf Initiative des RAD hin wurde der Beschwerdeführer durch PD Dr. med. J.________, FMH Neurologie, neurologisch untersucht. Er konstatierte in seinem Bericht vom 8. Juli 2016 einen Status nach radikulärem Schmerz und sensomotorischem Ausfallsyndrom L5 rechts bei regredienter Diskushernie L4/5 rechts.