Dem nachfolgenden Verlaufsbericht von Dr. H.________ vom 29. Juni 2015 sind keine hilfreichen Informationen zu entnehmen (IV-act. 28), da die Angaben wiederum spärlich sind. Der RAD-Arzt wollte mit dem Verlauf zuwarten (IV-act. 29). Nach erneutem Verlaufsbericht vom 11. Oktober 2015 (IV-act. 33) ordnete Dr. I.________ ein Standortgespräch an, welches am 9. November 2015 durchgeführt wurde. Dieser hatte im Anschluss weitere Zweifel an der Höhe der Arbeitsunfähigkeit und wollte eine fachärztliche Untersuchung abwarten (IV-act. 37). Der Versicherte wurde am 4. Januar 2016 durch Prof. Dr. E.________ untersucht und dieser erstattete zuhanden der G.________ Bericht.